AfD-Spendenaffäre Parteichef Meuthen soll von denselben Einzelspendern profitiert haben wie Weidel

Berlin · Die Spendenaffäre um AfD-Fraktionschefin Alice Weidel könnte sich einem Bericht zufolge auf Parteichef Jörg Meuthen ausweiten: Dieser habe offenbar von denselben Einzelspendern wie Weidel profitiert, berichtete der "Spiegel" am Freitag unter Hinweis auf eigene Recherchen und die des ARD-Politikmagazins "Report Mainz". Dies gehe aus Namenslisten hervor, die die AfD kürzlich der Bundestagsverwaltung übermittelt habe.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Demnach sind Meuthens angebliche Gönner teilweise namensidentisch mit jenen, die von der Partei als angebliche Spender Weidels präsentiert wurden. Im Fall Weidel gehe es um rund 130.000 Euro, die 2017 auf einem AfD-Wahlkampfkonto eingingen. Als Absender war eine Pharmafirma aus Zürich angegeben.

Die AfD schreibe nun in ihrem Rechenschaftsbericht, das Geld stamme in Wahrheit von "mehreren Personen", mit deutschem oder EU-Pass. Im Fall Meuthen gehe es ebenfalls um dubiose Wahlkampffinanzierung. Bei seiner Kandidatur für den Landtag von Baden-Württemberg habe sich der AfD-Bundesvorsitzende 2016 von der Schweizer PR-Agentur Goal AG bei einer Werbekampagne mit Inseraten, Flyern, Plakaten und einer Website unterstützen lassen.

Zumindest bezüglich der Website habe die Partei bislang von einem "Freundschaftsdienst" des Goal-AG-Chefs gesprochen, hieß es in dem Bericht weiter. Davon sei im neuen AfD-Bericht keine Rede mehr. Diese Kosten seien ebenfalls von "mehreren Personen" übernommen worden. Einige dieser Finanziers tauchten auch auf der Weidel-Liste auf. Fragen zur Namensgleichheit der angeblichen Gönner wolle die AfD nicht beantworten.

Weidel war wegen der Spendenaffäre im Herbst vergangenen Jahres unter Druck geraten. Parteien dürfen grundsätzlich nur Spenden annehmen, die aus einem EU-Land stammen - was bei der Schweiz nicht der Fall ist. Im Falle der Weidel- Spende, die von der AfD erst Monate später zurücküberwiesen worden war, ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz.

jp/jpf

(AFP)