Regierung beschließt Steuervereinfachungen

Berlin (dpa) - Die deutsche Wirtschaft hat die Einigung von Union und FDP auf eine Steuervereinfachung umgehend kritisiert und weitere Schritte gefordert. Die Spitzen von Union und FDP hatten sich gestern Abend im Kanzleramt nach dpa-Informationen auf eine Vereinfachung des Steuerrechts verständigt.

Das soll Arbeitnehmern eine Entlastung von insgesamt 590 Millionen Euro im Jahr bringen. Firmen sollen durch weniger Bürokratieaufwand alles in allem vier Milliarden Euro sparen.

Kritik kam schon wenig später von der deutschen Wirtschaft. Man begrüße zwar die Absicht, die Unternehmen von Bürokratie zu befreien, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Werner Schnappauf, der „Berliner Zeitung“. Diese Reformen nützten vor allem dem deutschen Mittelstand. Die Möglichkeiten für eine wirklich durchgreifende Vereinfachung wurden jedoch mit dem Paket „noch nicht erschlossen“, meinte Schnappauf.

In der „Bild“-Zeitung kündigte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs, zusätzliche Änderungen an. „Wir werden versuchen, in der Fraktion noch weitere Vereinfachungen nachzuschieben“, sagte er. „Dann könnte die Bürokratie-Entlastung für Firmen sogar fünf Milliarden Euro betragen oder noch höher ausfallen.“ Auch der Bundestagsabgeordnete und Obmann der FDP im Finanzausschuss, Daniel Volk, will weitere Vereinfachungen. „Das ist nicht das Ende, sondern erst der Anfang“, sagte Volk. „Weitere Schritte der Vereinfachung werden folgen.“

Zentraler Punkt der Einigung ist die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer. Sie soll von derzeit 920 Euro auf 1000 Euro angehoben werden. Erleichterungen wurden auch beim Kindergeld sowie bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten vereinbart. Sind volljährige Kinder noch in Ausbildung, arbeiten aber nebenbei, verzichtet der Fiskus bei der Festsetzung des Kindergelds auf eine Einkommensprüfung. Das kostet den Staat 200 Millionen Euro.

Auf weitere 60 Millionen Euro verzichtet die öffentliche Hand, weil bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten nicht mehr zwischen beruflich oder privat bedingten Aufwendungen unterschieden wird. Weniger Papierkram soll auch bei der Entfernungspauschale anfallen. Arbeitnehmer können zudem künftig nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben.

Dem Koalitionsausschuss lag eine Liste mit insgesamt 41 Punkten zur Steuervereinfachung vor. Dazu gehören auch Maßnahmen wie weniger schriftliche Nachweise und Dokumentationspflichten, mehr elektronische Überweisungen an die Finanzämter sowie zeitnahe Betriebsprüfungen der Unternehmen durch Steuerprüfer.