Regierung will Gas-Fracking unter strengen Auflagen zulassen

Berlin (dpa) - Die umstrittene Fracking-Gasförderung soll in Deutschland nicht verboten, aber auf ein Minimum begrenzt werden. „Oberste Priorität haben der Schutz von Umwelt und Trinkwasser“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD).

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Nach wochenlangen Verhandlungen liegt ein Gesetzentwurf vor.

Bisher gibt es keine klare Regelung. Nach einer Probebohrung können Konzerne ab 2019 auf eine kommerzielle Ausbeutung hoffen - aber alle sensiblen Wasser- und Naturschutzgebiete werden ausgeschlossen. Grüne und Linke sprachen von einem „Fracking-Ermöglichungsgesetz.“

Mit dem Entwurf werden erste Eckpunkte von Ministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) aufgeweicht. Zuletzt lag der Entwurf wochenlang im Kanzleramt, in Teilen der Union wurde vor einer zu restriktiven Regelung gewarnt. Zunächst sollte Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein bis 2021 zu kommerziellen Zwecken komplett verboten und nur Forschungsprojekte erlaubt werden.

Nun können Konzerne auf die kommerzielle Ausbeutung von Vorkommen hoffen - aber nur in bestimmten Gebieten und nach einem ziemlichen Hürdenlauf. Für Trinkwasser- und Naturschutzgebiete wird das Verfahren verboten, auch in anderen Gebieten sollen Fracking-Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern untersagt werden. Die Vorkommen liegen meist höher, bei 1000 bis 2000 Metern.

Aber Unternehmen können Probebohrungen zur Erforschung beantragen. Darüber müssen dann die Landesbehörden entscheiden. Gibt es grünes Licht, gilt hierfür die 3000-Meter-Grenze nicht mehr.

Wollen die Unternehmen in dem betreffenden Gebiet anschließend Gasvorkommen kommerziell fördern, kommt eine sechsköpfige Expertenkommission ins Spiel, darunter ein Vertreter der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und des Umweltbundesamtes (UBA). Hat sie mehrheitlich keine Bedenken, kann die Landesbehörde die Förderung genehmigen, sie muss es aber nicht. Es gebe keinen Automatismus, wird betont.

Zudem muss eine Kommission beim Umweltbundesamt bestätigen, dass das verwendete Wasser-Sand-Chemikalien-Gemisch keine Gefahr für die Umwelt darstellt. Vor Ende 2018 soll kein kommerzielles Fracking stattfinden, bei dem das Gestein mit hohem Druck aufgebrochen wird, damit Gas entweichen kann.

Eine Befassung des Bundeskabinetts noch in diesem Jahr ist unwahrscheinlich, die verschiedenen Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes sowie von bergrechtlichen Vorschriften seien aber nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.

Generell erlaubt bleiben soll die seit den 1960er Jahren vor allem in Norddeutschland praktizierte konventionelle Gasförderung aus tiefen Hohlräumen, in denen sich Gas befindet (Tight Gas). Allerdings soll es auch hier strenge Auflagen und Umweltverträglichkeitsprüfungen geben.

Grüne und Linke reagierten mit scharfer Kritik. „Mit diesem Gesetz hat die Bundesregierung den nationalen Konsens gegen den Einsatz von Fracking in Deutschland einseitig aufgekündigt, sagte Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (Grüne). „Verboten und erlaubt in einem“, kritisierte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller - das Gesetz sorge nicht für nötige Klarheit.

Der Linken-Politiker Hubertus Zdebel meinte: „Die große Koalition ist bereit, unvorhersehbare Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf zu nehmen, um die Profitinteressen der Energiekonzerne zu stillen.“ Sie hätten schon ganze Regionen unter sich aufgeteilt.

Bei dem „Hydraulic Fracturing“ wird Gestein mit hohem hydraulischen Druck aufgebrochen. In Deutschland gibt es größere Vorkommen dieser sogenannten unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten. Umweltschützer fürchten eine Verunreinigung des Trinkwassers - daher gibt es das generelle Verbot für sensible Gebiete. In den USA hat Fracking zum Sinken der Energiepreise beigetragen, zudem betonen Unternehmen, dass man damit unabhängiger werden könnte von Erdgas aus Russland.