Schwere Vorwürfe zu NSU-Fahndungspannen
Erfurt/München (dpa) - Der Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages hat die jahrelange Fahndung nach der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ als „Fiasko“ und „Desaster“ bezeichnet.
Bei der Suche nach den mutmaßlichen Neonazi-Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt seien derart viele falsche Entscheidungen gefällt oder „einfache Standards“ missachtet worden, dass der „Verdacht gezielter Sabotage oder des bewussten Hintertreibens des Auffindens der Flüchtigen“ nahe liege.
Der Abschlussbericht des Erfurter Ausschusses soll diesen Donnerstag offiziell präsentiert werden. Das Dokument, das am Samstag der Nachrichtenagentur dpa vorlag, umfasst 1800 Seiten und ist damit deutlich umfangreicher als der Abschlussbericht, den der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages vorgelegt hatte. Verabschiedet wurde der Thüringer Bericht einstimmig mit den Stimmen aller Landtagsfraktionen. CDU und Linkspartei haben zusätzlich ergänzende Sondervoten abgegeben.
Das mutmaßliche Terrortrio stammte aus Thüringen. Dort bildete sich auch der erste harte Unterstützerkern. Die drei mutmaßlichen NSU-Terroristen lebten 13 Jahre im Untergrund, sie sollen während dieser Zeit zehn Menschen ermordet und zwei Sprengstoffanschläge verübt haben.
Nach ihrem Untertauchen 1998 habe es bei der wenig später anlaufenden Fahndung derart viele Unstimmigkeiten gegeben, „dass es dem Ausschuss nicht mehr vertretbar erscheint, hier nur von „unglücklichen Umständen“, „Pannen“ oder „Fehlern“ zu sprechen“, heißt es in dem Erfurter Bericht. Dabei beruft sich der Ausschuss auf zahlreiche Zeugenaussagen, vor allem von früheren Polizei-Ermittlern und Staatsanwälten. Eine Polizistin habe berichtet, man habe sich nicht „erklären können, warum die Gesuchten auch nach fast vierjähriger Fahndung nicht aufgreifbar waren“. Die Beamten hätten sich immer wieder „Gedanken gemacht, wie es passieren kann, dass drei Personen mit einem Mal in der Versenkung verschwinden können“.
Den früheren Chef der Geraer Staatsanwaltschaft, Arndt Koeppen, zitiert der Bericht mit der Vermutung, die Zielfahnder der Polizei seien immer wieder „verraten worden“. „Wenn die sich irgendwo angepirscht und versucht haben, jemanden festzunehmen, seien die Zielpersonen vorher offenbar gewarnt worden.“ Polizeifahnder hätten sich gewundert, dass „immer, wenn man an eine Adresse komme“, an der man Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt vermutet habe, „die gerade weg gewesen“ seien.
Der Ausschuss wirft den Verfassungsschutzämtern außerdem die „mittelbare Unterstützung“ und „Begünstigung“ rechtsextremer Strukturen vor. Beispielhaft nennt der Bericht den Gründer des rechtsextremen „Thüringischen Heimatschutzes“ (THS), Tino Brandt, der als V-Mann für den Verfassungsschutz tätig war. An ihn seien „neben Sachmitteln übermäßig hohe Prämien ausgereicht“ worden. Ein weiteres Beispiel sei der Thüringer Sektionsleiter der inzwischen verbotenen Organisation „Blood & Honour“, der ebenfalls als V-Mann tätig war. Es sei „zu vermuten“, dass die Behörde über ihn „Einfluss auf die Aktivitäten des „Blood & Honour“-Netzwerks genommen hat“. THS und „Blood & Honour“ gelten als konspirativ aufgebaute Unterstützergruppen des NSU.
Verantwortlich für das Scheitern bei der Suche nach dem NSU-Trio sei aber nicht allein der Verfassungsschutz. Eine Mitschuld treffe auch Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt. Beide hätten „eigene Erkenntnisse nicht mit Nachdruck verfolgt“. Regelrechtes Versagen wirft der Ausschuss dem Thüringer Innenministerium vor, weil zumindest bis zum Jahr 2000 dessen Fachaufsicht „faktisch nicht existiert hat“.