Bundesgerichtshof Unterstützung bei der Selbsttötung - BGH spricht Ärzte in Sterbehilfe-Prozessen frei
Leipzig · Die Revisionen gegen die Freisprüche zweier Ärzte, die aktive Sterbehilfe geleistet haben, wurden vom Bundesgerichtshof abgelehnt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche von zwei Ärzten in Sterbehilfe-Prozessen bestätigt. Die Mediziner hätten sich nicht strafbar gemacht, entschied der fünfte Strafsenat des BGH am Mittwoch in Leipzig. Die Landgerichte Berlin und Hamburg hatten die Ärzte freigesprochen. Der BGH wies die dagegen gerichteten Revisionen der Staatsanwaltschaft zurück.
Die beiden Mediziner hatten Patientinnen bei Selbsttötungen unterstützt. Umstritten war, ob sie sich wegen Tötung durch Unterlassen strafbar gemacht hatten. Die Mediziner hatten keine Rettungsmaßnahmen bei den bewusstlosen Suizidwilligen eingeleitet. In der mündlichen Verhandlung vor dem BGH beantragte auch der Vertreter der vor dem BGH zuständigen Bundesanwaltschaft, die eingelegten Revisionen zu verwerfen.
In Hamburg war im Zusammenhang mit dem Tod von zwei 81 und 85 Jahre alten Frauen ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie freigesprochen worden. Das Landgericht Berlin sprach einen Hausarzt frei, der einer 44 Jahre alten Patientin Zugang zu einem Medikament zur Selbsttötung verschafft hatte.