Sinken Beiträge zur Arbeitslosenversicherung schneller?

Die Bundesregierung plant die Senkung der Sozialbeiträge. Konkret sollen bei der Arbeitslosenversicherung und der Krankenversicherung ab Januar 2019 Erleichterungen möglich sein. Oder geht es schneller?

Mitglieder der Bundesregierung nähren die Hoffnung, dass die Beiträge für die Krankenkassen sinken könnten. (Symbolbild)

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Berlin. Die Bundesregierung will einem Bericht zufolge die Beiträge zur Arbeitslosen- und zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2019 senken. Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verhandeln über ein Entlastungspaket im Umfang von knapp neun Milliarden Euro, wie die "Stuttgarter Zeitung" und die "Stuttgarter Nachrichten" am Wochenende berichteten. Ebenfalls zum Jahresanfang soll demnach die Mütterrente erhöht werden.

"Wenn wir in den Sozialversicherungen Entlastungsmöglichkeiten haben, ist es sinnvoll, die Beitragssenkungen miteinander zu verbinden", sagte der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), den Zeitungen. Die Arbeitgeber pochen allerdings auf eine Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge schon zum 1. Juli diesen Jahres.

Zur Entlastung der Unternehmen solle der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bereits zum 1. Juli 2018 um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter. Die Milliardenrücklagen der Bundesagentur für Arbeit blieben trotz der Senkung stabil. Sollte die Senkung erst Anfang 2019 erfolgen, sei eine Reduzierung um 0,4 Punkte dringend geboten.

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte zu verringern. Der Zeitpunkt für die Senkung ist aber noch offen. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte, Änderungen bei den Sozialversicherungen müssten "vernünftig geplant" werden, "damit auch langfristig anständige Leistungen bei Rente, Arbeitslosigkeit oder Weiterbildung herauskommen".

Mit Blick auf die Arbeitslosenversicherung mahnte sie: "Es wäre grundfalsch, sich jetzt bei der Beitragssenkung geradezu zu überschlagen." Es müsse darum gehen, den Schutz der Arbeitslosenversicherung wieder zu verbessern, "statt sich damit abzufinden, dass zwei Drittel der Arbeitslosen im Hartz-IV-System sind statt in der Arbeitslosenversicherung".

Buntenbach kritisierte zugleich die von der großen Koalition vereinbarte Erhöhung der Mütterrente. Sie dürfe nicht aus Beitragsmitteln bezahlt werden. "Dieses Geld muss aus Steuermitteln kommen, sonst fehlt es in der Rentenkasse", erklärte das DGB-Vorstandsmitglied am Sonntag in Berlin.

Zur Rente plant der zuständige Sozialminister Heil dem Bericht zufolge zwei Pakete. Zum Jahresanfang 2019 soll demnach die Erhöhung der Mütterrente, die Anhebung der Erwerbsminderungsrente und die Sicherung des Renten- und Beitragsniveaus bis 2025 umgesetzt werden. Das zweite Gesetzespaket solle Regelungen zur geplanten Grundrente und zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige enthalten, berichteten die Zeitungen.

Laut Koalitionsvertrag sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer künftig wieder denselben Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Der variable Zusatzbeitrag, den die Versicherten bisher alleine aufbringen müssen, fällt weg. Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder zur Welt gebracht haben, sollen künftig einen dritten Renten-Entgeltpunkt erhalten. (AFP)