Vergeltungsaktion des Auswärtigen Amtes Deutschland weist russischen Diplomaten aus

Berlin · Die Spannungen zwischen Deutschland und Russland wegen der Verhaftung des Kremlkritikers Nawalny nehmen immer weiter zu. Jetzt reagiert das Auswärtige Amt mit einer Vergeltungsaktion.

Das Auswärtige Amt hat reagiert: Der russische Diplomat muss gehen.

Foto: dpa/Marius Becker

Als Reaktion auf die Ausweisung eines deutschen Diplomaten aus Russland muss ein Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin das Land verlassen. Das Auswärtige Amt teilte am Montag mit, dass ein russischer Diplomat zur „unerwünschten Person“ (persona non grata) erklärt wurde. Hintergrund ist der Streit zwischen Moskau und Berlin über die Inhaftierung des Kremlkritikers Alexej Nawalny, der sich immer weiter zuspitzt.

Russland hatte am Freitag nach Demonstrationen in ganz Russland für eine Freilassung Nawalnys und gegen Präsident Wladimir Putin drei Diplomaten aus Deutschland, Polen und Schweden ausgewiesen. Sie hätten am 23. Januar an nicht genehmigten Protesten teilgenommen, hieß es zur Begründung. Solche Aktionen seien unvereinbar mit dem diplomatischen Status.

Auch Polen und Schweden wiesen am Montag jeweils einen russischen Diplomaten aus. Das Auswärtige Amt in Berlin erklärte, die russische Entscheidung zur Ausweisung des deutschen Diplomaten sei „in keiner Weise gerechtfertigt“ gewesen. „Der betroffene deutsche Diplomat war allein seiner im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vorgesehenen Aufgabe nachgekommen, sich mit rechtmäßigen Mitteln über die Entwicklung vor Ort zu informieren.“ Das hatte auch Außenminister Heiko Maas (SPD) bereits am Freitag gesagt. Die Ausweisung beschädige das Verhältnis Russlands zu Europa weiter.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Ausweisung ebenfalls scharf kritisiert: „Wir halten diese Ausweisung für ungerechtfertigt und glauben, dass das eine weitere Facette in dem ist, was ziemlich fernab von Rechtsstaatlichkeit im Augenblick gerade in Russland zu beobachten ist“, sagte sie.

Nawalny war vergangene Woche zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er aus Sicht der Richterin mehrfach gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren von 2014 verstoßen haben soll. Ihm werden aber ein mehrmonatiger Hausarrest und Haftzeiten angerechnet, so dass seine Anwälte von zwei Jahren und acht Monaten im Straflager ausgehen. Auf den prominentesten Oppositionellen Russlands war im August in Russland ein Giftanschlag verübt worden, von dem er sich anschließend in Deutschland erholt hat. Im Januar wurde er bei der Rückkehr nach Russland festgenommen.

(dpa)