Urteil am Landgericht Kön Räuber-Quartett zu Haftstrafen verurteilt
Dormagen · Die Täter hatten Senioren ausgespäht und rund 14 000 Euro erbeutet.
. Auch in Dormagen aktiv waren die vier Angeklagten aus Rumänien im Alter von 22 bis 26 Jahren, die sich am Donnerstag am Landgericht Köln wegen schweren Bandendiebstahls und Raubs in neun Fällen zu verantworten hatten. Der Vorsitzende Richter verkündete ein Urteil, das im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwältin folgte: Die beiden 22 und 23 Jahre alten Frauen und der 22-jährige Mann wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt, da sie zur Tatzeit – die Taten waren zwischen Januar und Mai 2016 außer in Dormagen in Wermelskirchen, Mettmann und Haan begangen worden – noch heranwachsend waren.
Gericht bewertete einige Punkte positiv für die Angeklagten
Die Frauen wurden zu zwei Jahren und sieben Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, ihr Komplize zu drei Jahren und vier Monaten. Der vierte Angeklagte, 25 Jahre alt, wurde nach allgemeinem Strafrecht zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Bei seinen Raubzügen, die das Quartett stets gemeinschaftlich begangen habe, seien insgesamt rund 14 000 Euro erbeutet worden. Das sei ein hoher Betrag, schwerer würden in der Bewertung der Delikte jedoch die Folgen für die Opfer wiegen, die ausschließlich im Seniorenalter gewesen seien und teils bis heute damit zu kämpfen hätten. „Sie sind in den Intimbereich der ausgespähten Opfer eingedrungen, auch die hohe Tatfrequenz spricht gegen Sie“, sagte der Richter in seiner
Urteilsbegründung.
Allerdings habe die Kammer in ihrem Urteil auch einige Faktoren positiv für die Angeklagten bewertet – was sich im relativ milden Urteil widerspiegele. „Sie haben schon vor Beginn der Beweisaufnahme alle ein vollständiges Geständnis abgelegt und gleichzeitig glaubhafte Reue gezeigt“, sagte der Richter. Das sei vor allem für einige der Zeugen gut gewesen, da sie so nicht vor Gericht erscheinen mussten.
Außerdem zeichnete der Richter ein Bild der vier Angeklagten, die aus schwierigen Verhältnissen stammten. „Sie haben alle keine Ausbildung, nur eine geringe Schulbildung, sind früh Eltern geworden und lebten bis zur Untersuchungshaft in der finanziellen und sonstigen Abhängigkeit Ihrer Eltern.“ Er schloss sich der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe an, die sowohl den drei jüngeren Angeklagten als auch dem älteren eine verzögerte Entwicklungsreife attestiert hatte. wow