Angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin scheitert mit Klage
Darmstadt (dpa) - Eine angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin um einen Führungsposten kann nicht mit einer Entschädigung wegen Diskriminierung rechnen. Die 42-Jährige scheiterte vor dem Darmstädter Arbeitsgericht mit ihrer Klage auf 30 000 Euro.
Das Gericht sah keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. „Die Ablehnung war kein entschädigungspflichtiger Eingriff“, sagte die Richterin. Für das Gericht war zudem nicht bewiesen, dass die Klägerin in erster Linie wegen ihres vermeintlichen Übergewichtes erfolglos auf Jobsuche war. Eine gütliche Einigung hatte die 42-Jährige abgelehnt, obwohl die Richterin dies des öfteren vorgeschlagen hatte. Sie erinnerte die Klägerin, dass es sich bei der verklagten Organisation um einen gemeinnützigen Verein handele und nicht um ein börsennotiertes Unternehmen.
Die Frau hatte sich 2012 bei einem Verein aus dem Gesundheitsbereich um einen Führungsposten beworben. Laut Gericht gab es auch ein Vorstellungsgespräch. Nach Angaben des Anwaltes wurde die Frau abgelehnt, weil sie zu dick sei. Nach eigener Aussage wiegt die Frau 83 Kilo bei einer Größe von 1,70 Metern und Kleidergröße 42.
„Ich habe richtig geheult“, sagte sie über die Ablehnung, die sie auf ihr Gewicht zurückführt. „Als ob mir jemand mit der Axt in den Nacken schlägt.“ Um sich vor der Öffentlichkeit zu schützen, trug sie im Gericht meist eine dunkle Perücke mit langen Haaren und eine Sonnenbrille.
Der Anwalt der Klägerin kündigte an, vor das Landesarbeitsgericht in Frankfurt zu ziehen. „Wenn wir in diesem Fall nicht gewinnen, wird kein einziges Verfahren mehr durchkommen“, meinte er. „Es geht hier klar um Abschreckung, um den Schutz der Menschenrechte.“ Die Klägerin zeigte sich schockiert: „Wie kann eine Richterin nur so daneben liegen?“ Der potenzielle Arbeitgeber äußerte sich dagegen zufrieden. „Wir fühlen uns bestätigt“, sagte ein Vorstand.