Beschäftigte dürfen Betriebsrat zum Personalgespräch hinzuziehen

Berlin (dpa/tmn) - Lädt der Vorgesetzte zum Personalgespräch, ewartet den Mitarbeiter oft nichts Gutes. Doch Arbeitnehmer müssen sich der Situation nicht ganz alleine stellen.

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Beschäftigte müssen nicht allein vor den Chef treten. So können sie beispielsweise als Zeugen ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen, erklärt Alexander Bredereck. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Keinen Anspruch haben sie dagegen darauf, einen Dritten wie zum Beispiel einen Arbeitsrechtsanwalt hinzuzuholen.

Während des Gesprächs dürfen sich Arbeitnehmer Notizen machen. Heimlich mitschneiden sollten sie das Ganze aber nicht. Denn dafür müsste der Vorgesetzte zustimmen - was er in der Regel nicht tun wird. Ein heimlicher Mitschnitt ist für Beschäftigte im Zweifelsfall wertlos, da er vor Gericht nichts gelten würde. Außerdem kann er unter Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung führen.

Geht es in dem Gespräch um grundsätzliche Fragen zum Arbeitsverhältnis, müssen Beschäftigte nicht sofort Antworten parat haben. Sie können den Chef zunächst um Bedenkzeit bitten und mit einem Anwalt sprechen.