Jahresurlaub im Januar: Chef kann nicht einfach ablehnen
Stuttgart (dpa/tmn) - Wollen Arbeitnehmer ihren kompletten Jahresurlaub im Januar nehmen, spricht zunächst nichts dagegen. „Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, ist das kein Problem“, sagt Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.
Den Wunsch des Mitarbeiters kann er auch nicht ohne weiteres ablehnen. Dafür braucht er dringende, betriebliche Gründe. Die können zum Beispiel vorliegen, wenn im Januar die Auftragslage besonders groß ist oder es einen Personalnotstand gibt. Kein Grund für eine Ablehnung ist aber zum Beispiel, wenn dem Chef der Organisationsaufwand schlicht zu groß ist.
Mitarbeiter erwerben den Anspruch auf ihren gesamten Jahresurlaub mit Beginn des Jahres. Etwas anderes gilt nur, wenn jemand neu im Betrieb ist. Da gibt es Sonderregeln - zum Beispiel gibt es erst einmal eine sechs Monate lange Wartezeit, bis man den vollen Jahresurlaub verlangen kann. Doch wer schon länger in der Firma ist, kann ab Beginn des Jahres den gesamten Urlaub nehmen.
Nun gibt es aber noch zwei Sonderfälle: Angenommen, jemand will im Januar den gesamten Jahresurlaub nehmen, hat aber bereits zum 31. März gekündigt. „Dann hat er nicht mehr Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, sondern er wird gequotelt“, erklärt Prof. Bauer. Er kann dann nur noch drei Zwölftel seines Urlaubsanspruchs nehmen. Scheidet er dagegen erst in der zweiten Jahreshälfte aus, hat er Anspruch auf den kompletten Urlaub.
Und dann gibt es noch den Schlitzohr-Fall: Ein Mitarbeiter nimmt im Januar den gesamten Urlaub, er weiß auch schon, dass er die Firma Ende März verlassen will, sagt es dem Chef aber nicht. Stimmt der dann dem gesamten Jahresurlaub zu, ist das Pech für den Arbeitgeber. Er kann den Mitarbeiter später nicht in Regress nehmen und Rückzahlungen für das zu viel gezahlte Urlaubsentgeld verlangen.