Massenentlassung bei Arbeitsplatz-Garantie unwirksam

Düsseldorf (dpa) - Für eine Arbeitsplatz-Garantie hatten sie auf ihr Weihnachtsgeld verzichtet. Dann wurden sie doch gefeuert: Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat die Kündigungen nun für unwirksam erklärt.

Die Beschäftigten eines katholischen Krankenhauses in Duisburg können aufatmen: Ihre Kündigungen sind nicht rechtens. Die 1800 Mitarbeiter hatten sich ihr Weihnachtsgeld mit dem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2011 abkaufen lassen. Aber schon im Januar 2011 stellte der Arbeitgeber 120 Beschäftigten außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen zu.

Der Tarifabschluss sei so hoch ausgefallen, dass die Insolvenz gedroht habe, hatte der Arbeitgeber seinerzeit argumentiert. Damit sei die Geschäftsgrundlage für die Weihnachtsgeld-Vereinbarung entfallen. Zudem habe die Bank des Bistums Essen die Massenentlassung zur Bedingung für eine Erhöhung der Kreditlinie gemacht.

Das Gericht schloss zwar außerordentliche Kündigungen trotz eines vertraglichen Kündigungsverzichts nicht grundsätzlich aus, monierte aber die Begründung, für die in einem solchen Fall besondere Anforderungen gelten. So habe sich die Klinik schon beim Verzicht der Beschäftigten auf das Weihnachtsgeld in einer schwierigen Lage befunden, außerdem seien die Zahlen zum Einspareffekt und den außerplanmäßigen Kostensteigerungen widersprüchlich gewesen, rügte Richter Michael Gotthardt in der mündlichen Verhandlung (Aktenzeichen: 12 Sa 1164/11).