Gerichtsurteil Schichtdienst im Krankenhaus: Samstag ist Werktag
Erfurt (dpa/tmn) - Der Samstag kann je nach Tarifvertrag als regulärer Werktag gelten. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts(Az.: 6 AZR 143/16), müssen Arbeitgeber das berücksichtigen, wenn sie Pläne für einen Schichtdienst erstellen - gerade wenn ein Feiertag auf einen Samstag fällt.
Geklagt hatte eine Krankenschwester, die in einem Krankenhaus im Schichtdienst arbeitete. Der Dienstplan wurde von einem Computerprogramm erstellt. Das errechnete die sogenannte Sollarbeitszeit für jeden Monat automatisch, indem es die Werktage zählte. Feiertage, die auf einen Werktag fallen, wurden dabei aber nicht mitgezählt.
Das Computerprogramm berücksichtigte nur die Tage von Montag bis Freitag. Als Heiligabend und Neujahr in einem Jahr auf einen Samstag fielen, sank die Sollarbeitszeit also nicht. Dagegen klagte die Krankenschwester - und hatte Erfolg. Laut dem im Krankenhaus geltenden Tarifvertrag sei der Samstag ein Werktag, so das Gericht. Fällt darauf ein Feiertag, müsse die Arbeitszeit für den Monat deshalb reduziert werden.