Vier weitere Prozentpunkte machen sich selbstständig oder
nehmen eine Beschäftigung am sogenannten zweiten Arbeitsmarkt auf,
also etwa eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, wie ein Sprecher der
Bundesagentur für Arbeit (BA) erläuterte. Zuvor hatten die
Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet, die sich
auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion berufen.
Demnach wechseln die meisten Schwerbehinderten, die aus der
Arbeitslosenstatistik gestrichen werden, nicht in einen Job, sondern
werden als arbeitsunfähig oder nichterwerbstätig registriert. Andere
nehmen vorruhestandsähnliche Regelungen in Anspruch.
Ein Grund für die schlechten Werte: Viele Arbeitgeber erfüllen nach
wie vor nicht die gesetzlich vorgeschriebene Quote für die
Beschäftigung von Schwerbehinderten. Eigentlich müssen Unternehmen
mit mindestens 20 Arbeitnehmern fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit
Schwerbehinderten besetzen. Doch 2014 - dem letzten aktuellen
Berichtsjahr - lag die Quote nach den Daten der Bundesagentur
bundesweit nur bei 4,7 Prozent.
Linken-Fraktionsvize Sabine Zimmermann forderte, die
Beschäftigungsquote auf sechs Prozent zu erhöhen. Zudem müsse die
Ausgleichsabgabe angehoben werden, die von Arbeitgebern bezahlt
werden muss, die die Quote nicht erfüllen.