In dem verhandelten Fall wurde einem Mann gekündigt, der seit Jahren Lkw-Fahrer für Gefahrguttransporte war. Der Betriebsarzt stellte fest, dass es befristete gesundheitliche Bedenken gegen seinen Einsatz gibt. Darüber informierte der Mitarbeiter seinen Arbeitgeber jedoch nicht. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, dass sein Mitarbeiter ihm dies verschwieg, kündigte er ihm fristlos. Dagegen wandte sich der Mann mit seiner Klage.
Jedoch ohne Erfolg. Es stelle einen schweren Arbeitsvertragsverstoß dar, wenn der Arbeitnehmer das Ergebnis einer solchen Untersuchung dem Arbeitgeber verschweige. Die Durchführung von Gefahrguttransporten sei eine in hohem Maße gefahrgeneigte Tätigkeit. Der Arbeitnehmer sei deshalb verpflichtet, den Arbeitgeber über die Bedenken des Betriebsarztes zu informieren.
Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.