Ein Steuervorteil gerät ins Wanken
Abzüge für Dienstleistungen werden großzügig durchgewunken. Wie lange noch?
Düsseldorf. Wer kürzlich seine Steuererklärung abgegeben hat, dem sind auch die Begriffe haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistungen begegnet. Und die meisten werden hier Eintragungen gemacht haben, die am Ende ihre Steuerschuld mindern.
Die Idee hinter dieser Regelung: Wer entsprechende Dienstleistungen steuerlich geltend macht, der gibt keine Schwarzarbeit in Auftrag. Doch diese Steuersubvention, die nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums 2010 in der Summe bei etwa vier Milliarden Euro liegt, gerät ins Wanken. Aus der Politik werden Stimmen nach Einschränkungen dieser Regeln laut.
Das ist die Reaktion auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes vom Februar, in dem dieser zu einer vernichtenden Beurteilung dieser Steuerersubvention kam. Diese habe „unvertretbar hohe Mitnahmeeffekte“. Die Erfahrung habe gezeigt, dass die meisten der steuerlich geltend gemachten Arbeiten ohnehin von den Steuerbürgern legal vergeben worden wären.
Rund 70 Prozent der geprüften Fälle von Handwerkerleistungen hätten Steuerermäßigungen für Leistungen von Schornsteinfegern betroffen, die ohnehin nur legal und nicht schwarz abgerechnet werden. Oder es gehe um Arbeiten, die der Steuerzahler aus Gründen der Betriebssicherheit und aus Haftungsgründen — um seine Gewährleistungsansprüche nicht zu gefährden — ohnehin legal vergeben hätte.
30 Prozent der vom Rechnungshof geprüften Fälle haushaltsnaher Dienstleistungen betrafen Arbeiten von Hausmeistern und Reinigungsdiensten, die in Nebenkostenabrechnungen von Vermietern oder Wohnungsverwaltern ausgewiesen waren — und deshalb auch legal vorgenommen wurden.
Und noch etwa Bemerkenswertes stellte der Bundesrechnungshof fest: In bis zu 90 Prozent aller Fälle prüfte das Finanzamt gar nicht näher, ob alle Voraussetzungen für den Abzug von der Steuerschuld vorliegen. Damit gleiche das „Steuerformular einem Blankoscheck, den der Steuerpflichtige ausfüllt und den das Finanzamt einlöst“.
Der Bundesrechnungshof schlug in seinem Bericht eine Radikallösung vor: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ganz abzuschaffen. Ausnahme: Dienstleistungen für Pflege und Betreuung.