Pflegekasse beteiligt sich Alltagsbegleiter vertreten und entlasten Pflegende

Hamburg (dpa/tmn) - Zuhören, vorlesen, beim Einkauf helfen - Alltagsbegleiter können pflegenden Angehörigen vieles abnehmen. Sie sind aber nicht mit Pflegefachkräften zu verwechseln, heißt es in der Zeitschrift „Pflege und Familie“ (Ausgabe 2/2018).

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Denn Alltagshelfer oder Betreuungsassistenten, wie sie auch genannt werden, übernehmen keine pflegerischen Tätigkeiten. Sie begleiten den Pflegebedürftigen durch den Alltag, sind Gesprächspartner oder bieten kreative Beschäftigung an.

Alltagsbegleiter finden Pflegebedürftige beziehungsweise deren Angehörige über Pflegestützpunkte, Seniorenbüros oder die Agentur für Arbeit. Ein Vergleich der Stundensätze lohne sich, heißt es in der Zeitschrift. Bei anerkanntem Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrages mit bis zu 125 Euro monatlich an den Kosten. Möglich ist auch eine Erstattung über die Verhinderungspflege. Den Rest muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen.