Bitte um Nacktfotos im Chat: Chatprotokoll anfordern
Düsseldorf (dpa/tmn) - Internet-Chats sind bei Kinder beliebt, um sich mit anderen auszutauschen. Doch auch Kriminelle und Pädophile nutzen die Anonymität des Internets aus. Wer unangenehme Erfahrungen macht, sollte sich beim Anbieter melden.
Wenn Kinder in Chats zum Verschicken von Nacktbildern aufgefordert werden, sollten Eltern den Anbieter kontaktieren - er kann das Chatprotokoll zur Verfügung stellen. Damit lässt sich der Vorfall beweisen, um möglicherweise juristisch dagegen vorzugehen, erklärt Martin Müsgens, Referent bei der Landesanstalt für Medien NRW (LfM). Zudem können Eltern dann nachvollziehen, in welchem Kontext das Kind angesprochen wurde, sollten sie das Gespräch selbst nicht miterlebt haben.
„Wenn der Text noch auf dem Bildschirm zu sehen ist, sollte man auch einen Screenshot machen“, sagt Müsgens. Die Anbieter seien juristisch nicht verpflichtet, das Protokoll herauszurücken - die Anfrage lohne sich aber in jedem Fall. Außerdem sollte die Polizei eingeschaltet werden. Adresse und Telefonnummer des Chatanbieters sind im Impressum seiner Internetseite zu finden.
Müsgens rät Eltern außerdem, Kinder nur moderierte Chats nutzen zu lassen. Ein Moderator überwacht dort die Gespräche und greift bei verdächtigen Äußerungen ein. Diese Chats sind auch nur für eine bestimmte Zeit am Tag geöffnet. „Kinder und Eltern sollten sich die Chats vorab gemeinsam anschauen und prüfen, ob der Chat diese Anforderungen erfüllt“, sagt Müsgens. Ein Beispiel sei die Seite www.seitenstark.de.
Darüber hinaus gilt es, vor dem Chatten klare Regeln zu vereinbaren. Dazu zählt, keine persönlichen Daten zu veröffentlichen. Hinweise auf Wohnort, Schule oder Fußballverein sollten im Netz ebenfalls nicht auftauchen.