Zu wenig Kontrollen Die unterschätzte alltägliche Gewalt in der Pflege
Berlin (dpa) - Der alte Herr hoch in den 90ern ist bettlägerig und kann sich nicht mehr bewegen. Seine Gelenke sind steif. Er muss regelmäßig umgelagert werden.
In einer Nacht verhakt sich beim Umlagern seine Hand im Gitter des Bettes. Die Pflegekraft zieht weiter und bricht dem hilflosen alten Herrn den Arm. Sicherlich keine Absicht. Es musste einfach schnell gehen. Gleichwohl: Die Pflegekraft hat es an der nötigen Sorgfaltspflicht mangeln lassen. Das darf nicht sein.
Das ist Gewalt in der Pflege. In der Pflege gilt nämlich ein „erweiterter Gewaltbegriff“. Denn es besteht eine besondere Schutzbedürftigkeit des Pflegebedürftigen. Es geht hier nicht nur um aktive Gewalt, es geht auch um Gewalt durch Vernachlässigung - etwa, wenn der Toilettengang zu lange hinausgezögert wird, wenn die Pflegebedürftigen zu wenig zu trinken bekommen oder zum Essen gezwungen werden.
Gewalt ist auch, wenn Frauen gegen ihren Willen von Männern gewaschen werden oder umgekehrt. Gewalt fängt schon mit dem „Duzen der Omi“ an. Unter solchen körperlichen oder seelischen Verletzungen litten die Menschen, sie könnten sich nämlich nicht dagegen wehren, sagt Beate Glinski-Krause vom Frankfurter Forum für Altenpflege, einem Verbund der Pflegeeinrichtungen in der Mainmetropole.
Nach einer Mitte des Jahres veröffentlichten Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigt sich Gewalt von Pflegekräften gegen Pflegebedürftige am häufigsten in verbalen Übergriffen (oft: 2 Prozent, gelegentlich: 23 Prozent, selten: 55 Prozent). Auch körperliche Gewalt kommt immer wieder vor (oft: 1 Prozent, gelegentlich: 7 Prozent, selten: 38 Prozent), und noch häufiger sogenannte Freiheitsentziehende Maßnahmen gegen den Willen des Pflegebedürftigen (oft: 4 Prozent, gelegentlich: 5 Prozent, selten: 25 Prozent).
Gewalt wird häufig mit kriminellem Verhalten gleichgesetzt. In der Pflege könne man aber auch Gewalt ausüben, ohne eine Straftat zu begehen, sagt der Vorstandsvorsitzende des ZQP, Ralf Suhr, der dpa. So könne jemand als Freiheitsentziehende Maßnahme auch am Bett angeschnallt werden, ohne dass dies juristisch zu beanstanden sei. Es bleibe aber ein Akt der Gewalt. Die Zahl der 2015 durch die Betreuungsgerichte neu genehmigten Maßnahmen dieser Art sei mit knapp 60 000 nach wie vor viel zu hoch.
Zugleich gibt es aber auch kriminelles Verhalten, das immer wieder schockiert. Ob es der als Patientenmörder verurteilte Niels H. ist, der an Kliniken in Delmenhorst und Oldenburg getötet hat, oder die Pflegemafia, die durch Abrechnungsbetrug das deutsche Sozialsystem um viele Millionen, wenn nicht gar Milliarden betrügt. Das sind Extremfälle mit enormer krimineller Energie. Sie haben aber das Potenzial, die Gesellschaft aufzurütteln.
Denn sie zeigen, dass die Kontrolle nicht funktioniert. Da hat keiner richtig hingeschaut. Und dies gilt noch mehr für die kaum greifbare, schwer kontrollierbare alltägliche Gewalt, die in der Pflege unter dem Radar läuft und tabuisiert wird, übrigens auch in der Familie.
Frank Weidner, Direktor des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung in Köln (DIP), verlangt, in der Pflege in Krankenhäusern, Altenheimen und in der ambulanten Versorgung müsse es „endlich eine neue Kultur des Hinschauens und der Achtsamkeit geben“.
Die regelmäßigen Überprüfungen von Pflegeeinrichtungen durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) seien unzureichend und erfolgten angesichts der Missstände zu weitmaschig, schreibt Susanne Moritz in ihrer sozialrechtlichen Arbeit „Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen“ (2013). Zudem war und ist die Notengebung durch den sogenannten Pflege-TÜV wenig aussagekräftig, weil nur Bestnoten vergeben wurden. Dabei wurde das Thema Gewalt in der Pflege mehr oder weniger ganz ausgespart.
ZQP-Chef Suhr verlangt deshalb, dass bei der Überarbeitung des Pflege-TÜVs bis 2019 das Thema Gewalt wesentlich stärker berücksichtigt werden müsse. „Hier wäre es schon eine große Weiterentwicklung, wenn Pflegeanbieter Strukturen und Prozesse zur Gewaltprävention nachweisen müssten.“ Es müsse verpflichtend sein, klar darzustellen: Gibt es eine Fehlerkultur, gibt es ein durchdachtes Präventionskonzept, wie wird mit gemeldeten Fehlern und Beschwerden umgegangen?
Eine aktuelle Befragung des ZQP von Pflegekräften in der stationären Pflege zeigt aber: In 28 Prozent der Einrichtungen werden Vorfälle überhaupt nicht in einem Fehlerberichtssystem dargestellt. Und bei 20 Prozent ist der Umgang mit Aggression und Gewalt kein Thema des Qualitätsmanagements.
Pflege ist heute zu einem nicht unwesentlichen Marktsegment einer alternden Gesellschaft geworden, in dem mit dem Bedarf auch der Fachkräftemangel zunimmt. Es ist bereits vom Pflegenotstand die Rede. Zugleich werde das Patientenklientel schwieriger, sagt Glinski-Krause. So habe die Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz deutlich zugenommen - und auch die Übergriffe auf Pflegende.
Nach einer jetzt veröffentlichten DIP-Studie gab Ende vergangenen Jahres knapp jeder siebte Pflegende (13,7 Prozent) an, in den vergangenen drei Monaten selbst Opfer von Gewalt geworden zu sein. 11,2 Prozent erleben dies „eher häufig“ und 2,5 Prozent sogar „sehr häufig“. Eine besserer Pflege-TÜV, der auch Gewalt in der Pflege zum Thema macht, sollte also auch im Interesse der Pflegenden sein.
Literatur:
Susanne Moritz: Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2013