Gericht: Heime dürfen begleitete Arztbesuche in Rechnung stellen
Mannheim (dpa) - Ein begleiteter Arztbesuch ist keine allgemeine Pflegeleistung, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Damit könne für den Service zusätzlich Geld verlangt werden.
Ein Pflegeheim darf nach einem Gerichtsurteil seinen Bewohnern die Begleitung zum Arzt zusätzlich in Rechnung stellen. Dieser Service falle nicht unter die allgemeine Pflegeleistung, stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in der an Dienstag (31. Juli) in Mannheim bekanntgegebenen Entscheidung klar.
Damit hatte die Heimträgerin in zweiter Instanz Erfolg, nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart ihre Klage gegen eine Anordnung der Heimaufsicht, des Landratsamtes Ostalbkreis, abgewiesen hatte. Das Amt hatte die Klägerin angewiesen, die Arztbegleitung als Regelleistung sicherzustellen (Aktenzeichen: 6 S 773/11).
Der VGH hob diese Anordnung auf und begründete dies damit, dass das Landesheimgesetz dem Heimträger zwar vorschreibe, dass er Heimbewohner zum Arzt begleiten lasse. Zu den Vorgaben zähle aber nicht, dass dies als allgemeine Pflegeleistung - also ohne gesondertes Entgelt - zu geschehen habe.
Der VGH ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.