Kein Kindergeld für Kind in Haft

Cottbus/Berlin (dpa/tmn) - Ist ein straffälliges Kind in Haft, haben Eltern für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Kindergeld. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Aktenzeichen:10 K 10288/08), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

In dem Fall hatte die Mutter eines zwanzigährigen Sohnes kein Kindergeld mehr für ihn erhalten, seitdem dieser in Haft war. Der junge Mann studierte noch. Weil er sich als Drogenkurier betätigt hatte, war er zu einer Strafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Mutter hatte auf die Weiterzahlung des Kindergeldes geklagt.

Kindergeld wird für ein volljähriges, aber noch nicht 25 Jahre altes Kind auch dann gezahlt, wenn das Kind eine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann. Umstritten ist, ob nach dieser Regelung auch ein Kindergeldanspruch besteht, wenn sich das Kind in Untersuchungs- oder Strafhaft befindet.

Die Richter entschieden nun, dass in einem solchen Fall kein Kindergeld gezahlt werden muss. Der junge Mann habe vorsätzlich eine Straftat begangen und damit selbst verursacht, dass er seine Ausbildung nicht fortsetzen könne.