Familienrecht Kein Kita-Platz: Eltern können Schadenersatz einfordern
Bochum (dpa/tmn) - Eltern haben zwar einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder - es gibt aber nur wenige Möglichkeiten, den Platz auf dem Rechtsweg zu erstreiten. Stattdessen können Eltern Schadenersatz einfordern.
„Einklagen können Eltern den Platz nur, wenn auch tatsächlich ein Platz zur Verfügung steht“, sagt Prof. Florian Gerlach, Rechtsanwalt und Hochschullehrer für Familienrecht an der Evangelischen Fachhochschule in Bochum.
Dabei haben Eltern eigentlich für ihre ein- bis dreijährigen Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter. Wenn eine Kommune also zum Beispiel nach ihrer Bedarfsplanung nur 1000 Kitaplätze zur Verfügung stellt, es aber 1200 Kinder mit Anspruch gibt, können Eltern die fehlenden Plätze nicht einklagen. Was ihnen dann bleibt, ist eine Klage auf Schadenersatz.
Im Herbst entschied der Bundesgerichtshof, dass Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben. Die verantwortliche Kommune muss dem Urteil zufolge aber nur dann zahlen, wenn sie den Mangel mitverschuldet hat.
Allerdings müssen Eltern zum einen nachweisen, dass sie rechtzeitig einen Platz beantragt haben. Das ist in der Regel drei bis sechs Monate, bevor der Platz benötigt wird, wie Gerlach erklärt. Um Schadenersatz geltend zu machen, müssen sie zum anderen darlegen, dass ihnen ein Schaden entstanden ist - also etwa Verdienstausfall.
„Welcher Grad an Nachweispflicht da gestellt wird, ist noch relativ unklar“, sagt Gerlach. Schwierig ist so ein Nachweis Gerlach zufolge besonders für Personen, die etwa Hartz IV beziehen oder keine Aussicht auf Arbeit haben.