Entlastung für Angehörige Kurzzeitpflegeplatz frühzeitig suchen

Hamburg (dpa/tmn) - Wer sich um einen Angehörigen kümmert, braucht ab und an mal eine Pause. Sei es, weil die eigenen Kräfte nachlassen oder um in den Urlaub zu fahren.

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Für solche Fälle gibt es ab Pflegegrad zwei die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen auf Kosten der Kasse kurzzeitig in einem Heim unterzubringen. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um den Antrag zu stellen. Auf die Suche nach einem Platz für die Kurzzeitpflege begibt man sich aber besser rechtzeitig. Das gilt insbesondere für die Schulferien, rät die Zeitschrift „Pflege und Familie“ (Ausgabe 1/2018).