Urteil Mann impotent nach OP: Kein Schmerzensgeld für Ehefrau
Hamm (dpa/tmn) - Ist ein Mann nach einer Operation impotent, hat die Ehefrau keinen Anspruch auf Schmerzensgeld von der Klinik. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: 3 U 42/17).
Hintergrund der ungewöhnlichen Klage war, dass der Ehemann durch eine möglicherweise fehlerhafte ärztliche Behandlung seine Potenz verloren hatte. Die Frau konnte aber nicht darlegen, dass ihr dadurch ein körperlicher oder seelischer Schaden entstanden ist.
In dem verhandelten Fall hatte der Mann bei einer Wirbelsäulen-Operation einen Nervenschaden erlitten. Von dem Krankenhaus forderte die Frau mindestens 20 000 Euro Schmerzensgeld für die angeblich durch ärztliche Fehler entstandene Impotenz ihres Mannes.
Ohne Erfolg. Sie habe nicht dargelegt, dass seine Impotenz bei ihr zu körperlichen oder seelischen Schäden geführt hat, so das Gericht. Sie mache lediglich einen faktischen „Verlust der Sexualität“ geltend. Dieser Verlust stelle jedoch keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung dar. Ob ein Behandlungsfehler vorlag oder nicht, spielte bei der Entscheidung keine Rolle.