Nach Liebes-Aus muss Ex-Partner Nacktfotos löschen
Karlsruhe (dpa) - Nacktfotos und Sexvideos - viel mehr blieb einem Mann nicht von seiner ehemaligen Liebschaft. Seine Verflossene wollte, dass er die intimen Aufnahmen löscht. Der Streit darum ging bis vor den Bundesgerichtshof.
Die Karlsruher Richter haben nun entschieden: Die Fotos müssen vernichtet werden.
Worum geht es genau bei dem Fall?
Ein Fotograf hat eine Liebesbeziehung zu einer verheirateten Frau aus dem Rhein-Lahn-Kreis - und erstellt fleißig Fotos und Videoaufnahmen von seiner Freundin, und zwar in unbekleidetem Zustand sowie vor, während und nach dem Liebesspiel. In einigen Fällen drückt die Frau auch selbst auf den Auslöser und überlässt dem Mann die Bilder. Schließlich endet die Liebschaft. Der Ex will die Bilder als Erinnerungen behalten. Die Frau will, dass er sie löscht. Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte bereits im Mai 2014, dass der Fotograf die Bilder von seiner Festplatte und seiner Speicherkarte löschen muss.
Wie haben die Karlsruher Richter nun entschieden?
Nach dem Ende einer Beziehung müssen intime Bilder und Videos gelöscht werden, wenn der Ex-Partner dies verlangt. So nun die Entscheidung der BGH-Richter. Zwar habe die Frau den Aufnahmen zugestimmt. Die Zustimmung schließe aber einen „Widerruf des Einverständnisses für die Zukunft“ nicht aus. Die Nacktfotos gibt es nur auf Zeit. Im Juristendeutsch: „Die zur Anregung des gemeinsamen Sexuallebens erbrachte Entblößung wird als demütigend wahrgenommen, wenn das gemeinsame Erleben entfällt.“ Fotos und Videos, die die Klägerin „in bekleidetem Zustand in Alltags- oder Urlaubssituationen zeigen“, darf der Mann dagegen behalten.
Wie begründen die Richter das Urteil?
Sie berufen sich auf das Persönlichkeitsrecht der Frau. Allein durch den Besitz der Nacktbilder erlange man „eine gewisse Herrschafts- und Manipulationsmacht über den Abgebildeten“. „Es geht darum, dass ich nicht befürchten muss, dass die Fotos irgendwo auftauchen, wo ich keine Kontrolle mehr habe“, sagt Wolfgang Rau, Präsident des Deutschen Verbands für Fotografie. Das Persönlichkeitsrecht sei in dem Fall wichtiger als die künstlerische Freiheit. Die Qualität der Bilder spiele dabei gar keine Rolle. „Es ist rechtlich irrelevant ob es eine Pornoaufnahme aus den eigenen vier Wänden ist oder ein künstlerisch gut gestalteter Ganzkörperakt.“
Wie bedeutend ist die Entscheidung?
„Das ist absolut im Sinne des Datenschutzes“, sagt Thilo Weichert von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. Aber er meint auch: „Die Effektivität einer Löschung ist nur schwer durchzusetzen.“ Man wisse nie, ob eine Löschung rückstandsfrei erfolgt sei oder nicht noch Kopien existierten. Das Urteil lege aber trotzdem die „Latte für die Nutzung und Weitergabe kopierter Daten“ höher. Wolfgang Rau rät Betroffenen, eine eidesstattliche Versicherung vom Urheber zu verlangen. „Tauchen dann Bilder auf, hängt der Fotograf am Fliegenfänger.“
Wie gefährlich sind Nacktfotos aus den eigenen vier Wänden?
Die Verbreitung intimer Bilder in sozialen Medien ist nach Ansicht von Experten ein zunehmendes Problem. Sowohl die technische Verfügbarkeit als auch die Bereitschaft, solche Bilder zu teilen, habe zugenommen, warnt Datenschützer Weichert, der viele Jahre oberster Datenschützer in Schleswig-Holstein war. „Man ist ein Herz und eine Seele, und wenn es zum Streit kommt, fangen die Probleme an“, sagt Rau. „Wenn man Nacktaufnahmen von sich machen lässt und hinterher der Verschmähte ist, muss man damit rechnen, dass diese Fotos als Racheakt eingesetzt werden. Man will den anderen verletzen und bestrafen und macht Dinge, die unterhalb der Gürtellinie sind.“
Sogenannte Rachepornos machten bislang vor allem in den USA Schlagzeilen: Menschen rächen sich dabei nach einer Trennung an ihrem Ex-Partner mit der Veröffentlichung delikater Fotos oder Filme. Der 28-jährige Betreiber einer Racheporno-Website ist erst im April in Kalifornien zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden - zwischen Dezember 2012 und September 2013 waren auf der Website mehr als 10 000 Fotos von Frauen aufgetaucht.