Schwules Paar kann Leihmutter-Kind anerkennen lassen

Karlsruhe (dpa) - Gerichtserfolg für ein schwules Paar, das sein Kind durch eine Leihmutter in den USA austragen ließ: Es kann sich jetzt in Deutschland als Eltern des Kindes anerkennen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (XII ZB 463/13).

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Der Beschluss des BGH ist weitreichend, denn Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Das Kind war 2010 mit dem Samen eines der Lebenspartner und einer anonym gespendeten Eizelle gezeugt worden. Der Embryo wurde der Leihmutter eingepflanzt, die in Kalifornien lebt. Vor dreieinhalb Jahren kam das Kind zur Welt, es lebt mit seinen beiden Vätern in Berlin.

Die beiden Lebenspartner wurden in Kalifornien zu den Eltern des Kindes erklärt. Sie wollten sich auch in Deutschland rechtlich als Eltern anerkennen und dementsprechend in das Geburtenregister eintragen lassen. Die deutschen Gerichte hatten das jedoch mit Verweis auf die hiesige Rechtslage abgelehnt.

Der BGH entschied anders, wie er am Freitag bekanntgab. Die Anerkennung der beiden Männer als Eltern sei wichtig für das Wohl ihres Kindes. Von daher könne man hier von der deutschen Rechtslage abweichen.