Gerichtsurteil Sorgerecht weg: Kind darf unter Umständen wieder zur Mutter

Schleswig (dpa/tmn) - Auch wenn Eltern vorläufig das Sorgerecht entzogen wurde, kann das Kind unter Umständen zu ihnen zurückkehren. Eine Voraussetzung dafür ist der Nachweis der Erziehungsfähigkeit.

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Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 8 UF 81/16).

In dem verhandelten Fall, von dem die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet, war das Baby wegen Krampfanfällen ins Krankenhaus eingeliefert worden. Es bestand der Verdacht, dass die Eltern es geschüttelt womöglich hatten. Mutter und Vater, beide arbeitslos, lebten in einer verdreckten Wohnung und stritten ständig. Das Familiengericht entzog über eine einstweilige Anordnung den Eltern vorläufig das Sorgerecht. Der kleine Junge lebte zunächst neun Monate bei einer Bereitschaftspflegemutter, dann bei Pflegevätern, die eine Lebenspartnerschaft begründet hatten. Die Mutter hatte sich inzwischen von dem Vater des Kinds getrennt hatte und war in Vollzeit berufstätig. Sie wollte, dass ihr Sohn wieder bei ihr lebt.

Vor Gericht hatte sie Erfolg. Die Richter konnten darin keine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Jungen feststellen. Die Mutter lebe jetzt ganz anders: Sie wohne alleine in einer sehr sauberen Wohnung, arbeite in Vollzeit, mache darüber hinaus eine berufsbegleitende Fortbildung und besuche regelmäßig ihren kleinen Sohn.

Auch wenn sich der Junge zweifelsfrei bei seinen beiden Pflegevätern sehr gut entwickeln würde, sei das nicht entscheidend. Die Richter folgten dem Gutachter, der dargelegt hatte, dass wegen des notwendigen Bindungsaufbaus das Kind jetzt wieder zu seiner Mutter müsse. Bei einem späteren Zeitpunkt würde das Kind Schaden nehmen.