Abgesichert für alle Fälle Sorgerechtsverfügung für Großeltern
Berlin (dpa/tmn) - Es ist ein Thema, mit dem sich niemand gern beschäftigt: Was passiert eigentlich, wenn Eltern verunglücken oder so krank werden, dass sie sich nicht mehr um ihre Kinder kümmern können?
Berlin (dpa/tmn) - Es ist ein Thema, mit dem sich niemand gern beschäftigt: Was passiert eigentlich, wenn Eltern verunglücken oder so krank werden, dass sie sich nicht mehr um ihre Kinder kümmern können?
In manchen Familien wäre dann klar: Oma oder Opa springen ein und übernehmen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung. Wer möchte, kann das für den Fall der Fälle so festlegen, erklärt Simone Weidner von der Stiftung Warentest. Großeltern und Eltern setzen sich dafür zusammen und besprechen, ob das für beide Seiten eine gangbare Lösung wäre. Sind die Kinder schon 14 Jahre alt, müssen sie in das Gespräch einbezogen werden. Dann setzen die Eltern eine sogenannte Sorgerechtsverfügung auf.
Das Schriftstück muss komplett handschriftlich verfasst und mit den vollständigen Namen aller Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein. Zu beachten ist, dass die Verfügung formal gesehen die Person nur vorschlägt. Das Gericht prüft gegebenenfalls noch mal, ob die Person - zum Beispiel das Großelternteil - wirklich geeignet ist, das Sorgerecht zu bekommen.
Übernehmen Großeltern zeitweise die Verantwortung für ihre Enkel, zum Beispiel in den Ferien, ist es Weidner zufolge auch ratsam, sich eine Vollmacht von den Eltern geben zu lassen. So sind die Großeltern abgesichert, falls sie etwa ungeplant mit dem Kind zum Arzt müssen. So eine Vollmacht für eine bestimmte Zeit kann man ebenfalls handschriftlich aufsetzen und unterschreiben.