Spielzeug für Kleinkinder sollte nicht nach Chemie riechen

München (dpa/tmn) - Ob Spielzeug mit Schadstoffen belastet ist, sieht man ihm nicht an. Ein Geruchstest kann aber Aufschluss geben. Aktuell gibt es Streit zwischen der Bundesregierung und der EU über die Grenzwerte gefährlicher Stoffe in Spielzeug zum Schutz der Kinder.

„Eltern sollten keine Produkte kaufen, die stark chemisch oder nach Parfüm riechen“, rät Heidi Atzler vom TÜV Süd. „Das könnte ein Hinweis auf Schadstoffe sein.“ Um sicherzugehen, werden die Spielwaren am besten vor dem ersten Gebrauch abgewaschen. Sind die Sachen aus Stoff oder Plüsch, sollte man sie gut trocknen lassen, damit sich keine Schimmelpilze bilden.

Orientierung gibt auch das GS-Zeichen. Es steht für Geprüfte Sicherheit und untersucht unter anderem, ob und in welchem Maße Inhaltsstoffe wie Weichmacher in dem Produkt stecken und wie viel davon nach außen abgegeben wird. Weiterhin wird überprüft, wie leicht die Spielzeuge entflammbar sind. Das Zeichen wird von einem unabhängigen Institut vergeben - im Gegensatz zum CE-Zeichen, mit dem der Hersteller selbst bestätigt, dass sein Produkt bestimmte Mindestanforderungen erfüllt.

Bei der Auswahl von Spielzeug für kleine Kinder sollten Eltern außerdem runde Sachen wählen. Sie sollten die Waren vor dem Kauf in die Hand nehmen und testen, ob spitze Ecken und Kanten möglicherweise Verletzungen zufügen können, erläutert Atzler. Vor allem bei Kindern unter drei Jahren sollten die Spielsachen keine kleinen Einzelteile enthalten. „Sie sollten nichts in die Finger kriegen, was kleiner als eine Zwei-Euro-Münze ist“, sagt Atzler. Dadurch lasse sich einer Erstickung vorbeugen.

Auch nach dem Kauf sollten Eltern regelmäßig einen Blick auf die Spielsachen ihrer Kinder werfen und prüfen: Haben sich Kleinteile gelöst? Geht die Farbe ab oder laufen Flüssigkeiten aus? Im Zweifelsfall sollten die Spielwaren lieber aussortiert werden.

Die Bundesregierung will verhindern, dass strenge Grenzwerte zum Schutz der Kinder von einer EU-Richtlinie aufgeweicht werden. Dazu will sie eine Klage gegen die geplante Richtlinie einreichen. Der neuen Bestimmung zufolge sollen ab Juli 2013 höhere Belastungen von Blei, Arsen und Quecksilber in Spielzeug zulässig sein, als derzeit in Deutschland erlaubt sind.