Unfälle im Straßenverkehr: Kinder können voll haften

Celle (dpa/tmn) - Kinder können im Straßenverkehr für Unfälle voll haften. Das gilt zumindest, wenn sie älter als zehn Jahre sind. So hat es das Oberlandesgericht Celle entschieden und damit Schadensersatzansprüche für einen Elfjährigen ausgeschlossen.

Kinder über zehn Jahren können bei Unfällen im Straßenverkehr in vollem Umfang haften. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hervor. Nach Auffassung des Gerichts muss bei Kindern, sobald sie das zehnte Lebensjahr überschritten haben, in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sie mit der jeweiligen Verkehrssituation überfordert waren. Sei das nicht der Fall, so hafte auch ein Minderjähriger ganz oder zumindest teilweise für mögliche Unfallfolgen (Aktenzeichen: 14 W 13/11).

Das Gericht nahm damit die volle Haftung eines gut elf Jahre alten Jungen für einen Unfall an. Der Junge war aus dem Wagen seiner Mutter ausgestiegen und sofort über die Straße gelaufen. Dabei erfasste ihn ein vorbeifahrendes Auto und verletzte ihn schwer. Das Gericht sah für eventuelle Schadenersatzansprüche des Kindes keine rechtliche Grundlage. Zwar könne von einem über zehn Jahre alten Kind nicht erwartet werden, dass es sich mit jeder Situation im Straßenverkehr zurechtfinde. Im vorliegenden Fall liege aber keine Überforderung vor, da auch ein Elfjähriger wissen müsse, dass man nicht einfach über eine Straße laufen dürfe.