Unter 18: Eltern müssen Bankgeschäften zustimmen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Für die meisten Bankgeschäfte brauchen Jugendliche bis 18 Jahre die Zustimmung ihrer Eltern. Das gilt zum Beispiel, wenn sie ein Girokonto eröffnen, Geld abheben oder überweisen wollen.
Damit der Vertrag wirksam wird, reicht es aus, wenn ihn Mutter oder Vater genehmigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Eine Ausnahme gilt für minderjährige Jugendliche, die schon arbeiten oder eine Ausbildung machen. „Sie dürfen ohne Zustimmung der Eltern ein Gehaltskonto eröffnen und auch den vollen Lohn abheben“, sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale. Für Überweisungen und andere Bankgeschäfte brauchten aber auch sie die Erlaubnis der Eltern.
Einen Kredit aufnehmen oder das Girokonto überziehen können Minderjährige sogar nur mit einer gerichtlichen Genehmigung. Die Zustimmung der Eltern allein reicht dafür nicht aus. Bevor die Bank eine Geldsumme an den Jugendlichen leihweise auszahlt, muss dies vom Vormundschaftsgericht erlaubt werden. „Der Antrag dafür muss von den Eltern im Namen des Kindes gestellt werden“, sagt Stefanie Laag, Schuldnerexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. Erst mit dem 18. Geburtstag könnten Jugendliche Verträge mit der Bank selbst genehmigen.
Für eine am Donnerstag (11. August) vorgestellte Studie hatte der WDR 1017 junge Menschen zwischen 14 und 29 Jahren zu ihrem Wissen über Finanzen befragt. Mehr als jeder Dritte gab zu, dass ihm zu diesem Thema der Überblick fehle (34 Prozent). Am häufigsten ist das bei Jugendlichen der Fall, die noch nicht arbeiten (47 Prozent).
Mehr als jeder dritte junge Mensch gab an, ein Konto mit Dispokredit zu haben (39 Prozent). Mehr als die Hälfte davon hat ihn auch schon einmal in Anspruch genommen (58 Prozent). Allerdings sind die Kosten für die Überziehung vielen unklar: 45 Prozent derjenigen, die schon einmal einen Dispo genutzt haben, haben keine Ahnung, wie hoch der Zins ist.