In einem aktuellen Test der Stiftung Warentest (Ausgabe 8/2018) war das weitgehend der Fall. Acht von neun getesteten Diensten schnitten in diesem wichtigsten Punkt „gut“ oder „befriedigend“ ab, einer „mangelhaft“.
Ein Blick in die Verträge offenbarte aus Sicht der Tester allerdings zum Teil deutliche Mängel. Hier lohne es sich, genau hinzuschauen. Ein Dienst schließt etwa die Haftung für Schäden aus, die aufgrund von Schwerhörigkeit oder Demenz des Kunden entstanden sind. Die Tester halten das für unzulässig.
Insgesamt am besten schnitten im Test die Hausnotrufdienste des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Deutschen Roten Kreuzes und des Malteser Hilfsdienstes ab. Aufgrund der Vertragsmängel kam aber kein Anbieter über die Gesamtnote „befriedigend“ hinaus.