Wechselmodell nach Trennung: Eltern müssen Kindergeld aufteilen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Betreuen Eltern nach der Trennung gemeinsam ihr Kind, müssen sich das Kindergeld unter sich aufteilen. Jedes Elternteil hat einen Anspruch auf die Hälfte der Summe.
Betreuen getrennt lebende Eltern gleichberechtigt die gemeinsamen Kinder, steht jedem die Hälfte vom Kindergeld zu. Der Elternteil, der das Kindergeld bezieht, muss den anderen auszahlen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az.: II-7 UF 45/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
In dem verhandelten Fall betreuten Eltern ihre beiden Kinder im Rahmen des sogenannten Wechselmodells gleichberechtigt. Zunächst wohnten sie noch im gemeinsamen Haus. Als die Mutter auszog und ein Sohn mit ihr ging, beanspruchte sie Unterhalt. Im Gegenzug verlangte der Vater für die Zeit, in der er sich um die Kinder kümmert, die Hälfte des Kindergeldes.
Mit Erfolg. Der Vater habe einen Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes, so das Gericht. Dabei könnten die Eltern selbst entscheiden, an wen die Kindergeldkasse zunächst den vollen Betrag auszahlen soll.