Witwenrente aus erster Ehe kann wieder bezogen werden

Berlin (dpa/tmn) - Witwen- oder Witwerrente kann auch nach einer zweiten Ehe wieder bezogen werden. Voraussetzung ist, dass die neue Ehe aufgelöst wurde. Erst bei einer dritten Heirat fällt die Rente endgültig weg.

Nach dem Tod des Ehepartners haben Hinterbliebene Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Dieser Anspruch erlischt, wenn eine neue Ehe geschlossen wird. Darauf weist die Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Was viele nicht wissen: Wird die zweite Ehe aufgelöst, kann die Rente aus erster Ehe wieder bezogen werden.

Dafür muss innerhalb von zwölf Kalendermonaten ein neuer Antrag gestellt werden. Auf die Rente werden aber Ansprüche angerechnet, die durch die zweite Ehe entstanden sind. Und sie wird nur so lange gezahlt, wie der Hinterbliebene weiter unverheiratet bleibt. Bei einer dritten Ehe fällt die Rente aus erster Ehe endgültig weg.

Service:

Experten der Deutschen Rentenversicherung geben am kostenlosen Service-Telefon unter 0800 1000 4800 Auskunft.