Altverträge von Lebens- und Rentenversicherungen

Berlin (dpa/tmn) - Lebens- und Rentenversicherungen waren bei den Bundesbürgern lange Zeit beliebt. Sicherheit und eine verlässliche Rendite versprachen sich vielen von den Verträgen.

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Doch die Beliebtheit hat gelitten: Zwar registrierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Ende 2015 noch etwa 86,7 Millionen Verträge. Im Vergleich zu 2014 ist das aber ein Minus von 1,7 Prozent. Einer der Gründe sind die sinkenden Renditen. Denn aufgrund der niedrigen Leitzinsen wurde der Garantiezins in den vergangenen Jahren immer wieder gesenkt. Ab 2017 soll er noch weiter fallen. Wichtige Fragen und Antworten:

Wie hoch wird der Garantiezins ab Januar 2017 sein?

Der Garantiezins wird nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums von aktuell 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent fallen. „Beim Garantiezins handelt es sich um den Zinssatz, den Versicherungsunternehmen ihren Kunden maximal auf den Sparanteil im Beitrag zusagen dürfen“, erläutert Hasso Suliak vom GDV. Versicherer verpflichten sich mit dem Garantiezins, die Gelder ihrer Kunden besonders sicher anzulegen.

Welche Policen sind vom sinkenden Garantiezins betroffen?

„Gesenkt wird der Garantiezins bei klassischen Versicherungen, also Verträgen mit garantierter Verzinsung“, sagt Katharina Henrich von der Stiftung Warentest in Berlin. Das sind neben Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen etwa die sogenannten Riester- und Rürup-Policen. Bei der betrieblichen Altersversorgung sind auch Direktversicherungen sowie einige Pensionskassen-Verträge betroffen.

Was bedeutet der sinkende Garantiezins für Bestandskunden?

„Sie sind davon nicht betroffen“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Erst für Policen, die ab dem 1. Januar 2017 neu abgeschlossen werden, fällt die garantierte Leistung für Kunden niedriger aus. Das heißt: Bestandskunden bekommen den garantierten Zinssatz, der ihnen bei Vertragsabschluss zugesagt wurde. „Viele Altverträge sind aus heutiger Sicht deswegen geradezu attraktiv“, betont Henrich.

Allerdings wird das Sinken der nicht garantierten Überschussverzinsung unter dem Strich auch die Rendite der Bestandskunden schmälern. Henrich verweist darauf, dass es auch Betriebsrenten gibt, die sich nicht an die Vorgaben des Finanzministeriums halten müssen. Hier können Bestandskunden höhere garantierte Zusagen gemacht werden, aber auch niedrigere.

Was gilt grundsätzlich bei einem vorzeitigen Vertragsausstieg?

„Grundsätzlich gefährdet jede vorzeitige Kündigung die ursprünglich geplante Altersabsicherung“, erklärt Suliak. Nach seinen Angaben sind ältere Verträge oft derart gut verzinst, dass ein Ausstieg wohlüberlegt sein sollte. Für diejenigen, die sich aktuell in einem finanziellen Engpass befinden, gibt es Alternativen zur vorzeitigen Kündigung des Vertrags oder Verkauf der Lebensversicherung. „Das sind etwa Beitragsfreistellung oder Stundung oder die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen“, so Suliak. Verbraucher sollten sich von ihrem Versicherer beraten lassen.