BA zahlt 500.000 Euro aus Arbeitslosengeld-Vorschuss im Supermarkt
Nürnberg (dpa) - Mehr als eine halbe Million Euro in bar hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Zuge eines Testlaufs an Empfänger von Arbeitslosengeld an Supermarktkassen ausgezahlt. Bis Mitte August wurden rund 2100 Auszahlungen geleistet, wie die BA auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Das neue Verfahren ist vor allem für Arbeitslosengeld-II-Empfänger gedacht, die in finanziellen Notlagen dringend Bargeld brauchen. Es wird seit Ende Mai in neun Städten erprobt.
Bislang standen in solchen Notfällen Kassenautomaten in den Jobcentern und Arbeitsagenturen zur Verfügung, die nun aus Kostengründen und wegen Störanfälligkeit abgebaut werden. Zu den beteiligten Supermärkten und Drogerien gehören Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann. Damit steige die Zahl der Auszahlungsstellen von derzeit 300 deutlich an. Mitarbeiter und Arbeitslosengeld-Empfänger hätten das neue Verfahren sehr gut akzeptiert, bilanzierte die Nürnberger Bundesbehörde. Die Auszahlungen seien störungsfrei abgelaufen.
Zu den Pilotstandorten gehören München, Schwandorf und Dortmund sowie die Jobcenter Börde, Dortmund, Neuwied, Oberhausen, Salzgitter und Wolfsburg. Im nächsten Schritt sollen im November 20 weitere Dienststellen hinzukommen, die ihre Kassenautomaten aus technischen Gründen schon abgeben mussten. Bis Ende Januar 2019 soll das Verfahren flächendeckend eingeführt werden.
Damit Arbeitslose bei den Händlern Geld bekommen, müssen sie einen „neutral gehaltenen“ Zettel mit einem Barcode vorlegen, den sie sich im Jobcenter oder der Arbeitsagentur abholen können. Dieser wird an der Kasse eingescannt und der angezeigte Betrag sofort ausgezahlt.
Die Linke hatte das neue Verfahren im Vorfeld als unnötige Stigmatisierung von Arbeitslosen kritisiert. Von der BA hieß es, der Zahlschein sei anonym, enthalte keine Personendaten und lasse keinen Rückschluss auf die Arbeitsagentur zu. „An den Kassen ist nicht erkennbar, ob es sich um eine Barauszahlung der Arbeitsagentur oder eine Rückzahlung aus einem Onlineeinkauf handelt.“