Die Regelung widerspricht nach Auffassung des Gerichts dem Zweck eines Bausparvertrages. Das Verfahren war eines von drei ähnlich gelagerten Verfahren. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Das Gericht bezog sich bei der Begründung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Danach muss Bausparern nach Zuteilung eine ausreichend lange Überlegungsfrist gewährt werden (Az.: XI ZR 185/16). Diese sei hier nicht gegeben.