Prozess Neues Urteil im Flügelhügel-Prozess gefallen
Grifflenberg. · Das Verfahren wurde vor dem Landgericht Arnsberg gegen eine Geldbuße eingestellt.
Drei vertikale Windkraftanlagen standen einst auf dem sogenannten Flügelhügel der Bergischen Universität Wuppertal. Sie sollten das Metalicht, eine Lichtkunstinstallation am Gebäude, mit Strom versorgen, taten dies aber nicht. Kein Einzelfall, wie sich bei der Recherche des Netzwerks Correctiv und der Campuszeitung Blickfeld herausgestellt hatte.
Der „Skandal am Flügelhügel“ kam vor Gericht, die beiden Verantwortlichen des Herstellerunternehmens Sternberg AG, das die Windkraftanlagen verkaufte, wurden Ende 2017 vom Amtsgericht des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gesprochen. Das Urteil: ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe von 5000 Euro. Im späteren Gerichtsprotokoll heißt es, dass sich die früheren auf dem Flügelhügel befindlichen Windräder „nur aus optischen Gründen gedreht“ hätten. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Arnsberg wurde das Verfahren gegen eine höhere Geldbuße jetzt eingestellt.
Der Bergischen Universität Wuppertal sei durch den gesamten Vorgang kein Schaden entstanden, wie eine Sprecherin der Uni erklärt: „Es handelte sich von vornherein um eine Anlage, deren Ertrag der Bergischen Universität unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden sollte. Als sich herausstellte, dass diese schadhaft war, sorgten die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) für einen Austausch. Der Bergische Universität hat dann auch die zweite (ausgetauschte) Anlage nichts gekostet. Hierfür ist sie den WSW dankbar. Die neue Anlage arbeitet bislang effektiv und liefert den für den Betrieb des Lichtkunstprojekts vorgesehenen Strom komplett. Dies war von vornherein das Ziel.“ wossi
»Dieser Artikel ist zuerst in der Campuszeitung Blickfeld erschienen