Arzt muss Kopien der Patientenakte vollständig herausgeben
München (dpa/tmn) - Die Krankenversicherung kann einen Anspruch darauf haben, die Unterlagen eines Patienten einzusehen - beispielsweise, wenn es um dessen Schadenersatzansprüche geht.
Der Arzt muss dann die Unterlagen vollständig und leserlich weitergeben. Vorausgesetzt, der Patient ist mit der Herausgabe einverstanden und entbindet den Arzt von seiner Schweigepflicht. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes München hervor (Az.: 243 C 18009/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Im konkreten Fall hatte eine Patientin nach einer Zahnbehandlung Schmerzen. Die Frau gab bei ihrer Krankenkasse an, die Zahnärztin habe durch den Eingriff eine Krone kaputt gemacht. Die Behandlung der Ärztin sei außerdem nicht abgesprochen gewesen. Die Krankenkasse forderte nach dem Einverständnis der Patientin die Unterlagen an. Die Ärztin schicke daraufhin der Versicherung Kopien, die jedoch nur unvollständig und unleserlich waren. Dagegen klagte die Krankenkasse.
Zu Recht, entschieden die Richter des Amtsgerichtes München. Denn jeder Patient hat ein Recht darauf, seine Krankenakte einzusehen. Dieser Anspruch kann wie im konkreten Fall bei einer fehlerhaften Behandlung auf die Krankenkasse übergehen. Erst wenn die Unterlagen komplett und lesbar als Kopie vorliegen, hat die Ärztin ihre Schuldigkeit getan.