Auch Pokergewinne können steuerpflichtig werden
Berlin (dpa/tmn) - Pokern gilt als Glücksspiel, aber nicht jedes Pokerface spielt nur zum Spaß. Das Finanzamt erkennt darin längst eine gewerbliche Einnahmequelle. Wird Pokern zum Einkommen, greift der Fiskus.
Grundsätzlich sind Spiel-, Sport-, Wett- und Lotteriegewinne in Deutschland nicht zu versteuern. Dennoch rücken Pokerspieler immer mehr in den Fokus der Finanzbeamten, nicht zuletzt, weil mitunter erhebliche Gewinne erzielt werden. „Zur Steuerpflicht dieser Pokergewinne kommt es aber erst, wenn der hobbymäßige Rahmen überschritten wird“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Wann dieser hobbymäßige Rahmen überschritten wird, ist nicht eindeutig geklärt.
Viele Finanzbehörden gingen jedoch bereits bei der Teilnahme von zwei Turnieren im Monat von einer gewerbsmäßigen und somit steuerpflichtigen Pokerspielerei aus. „Pokerspielern ist zu empfehlen, genaue Aufzeichnungen zu führen: Darüber wann sie gespielt haben, welche Einnahmen sie erzielt haben und vor allem natürlich welche Ausgaben entstanden sind, beispielsweise Fahrt- und Übernachtungskosten, Startgelder und Einsätze“, rät Käding.
So kann im Streitfall mit dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass keine gewerbliche Pokerspielerei stattfand. Oder falls doch der Hobbyrahmen überschritten wurde, wie hoch die Gewinne wirklich waren, und es muss nicht zu viel versteuert werden. Wurde einmal die Gewerblichkeit des Pokerspiels konstatiert, müssten dann auch entsprechende Verluste steuermindernd anerkannt werden.