Ausgewiesene Wertentwicklung berücksichtigt Fondskosten

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Nichts ist umsonst. Auch die Geldanlage nicht. Verbraucher haben es aber selbst in der Hand: Sie können die Kosten gering halten, wenn sie zum Beispiel ihre Fonds gezielt auswählen.

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Bei der Auswahl für einen Fonds orientieren sich Anleger häufig an der Wertentwicklung. Diese gibt Aufschluss darüber, wie sich ein Fonds in der Vergangenheit entwickelt hat. Wichtig zu wissen: Die ausgewiesene Wertentwicklung berücksichtigt bereits alle Fondskosten mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Steht also beispielsweise in der Zeitung, dass ein Fonds im vergangenen Jahr sechs Prozent zugelegt hat, ist das die tatsächliche Rendite nach Kosten. Ein Überblick über typische Kosten:

Ausgabeaufschlag: In der Regel verlangen Fondsgesellschaften beim Kauf eine Gebühr in Höhe von bis zu 5 Prozent. Der Aufschlag deckt die Vertriebsausgaben. Wer sich aber selbst informiert, kann auch online kaufen und den Ausgabeaufschlag sparen.

Verwaltungsgebühren: Auch für die laufende Verwaltung des Fondsvermögens werden Gebühren verlangt. Sie betragen ein halbes bis zwei Prozent im Jahr. Günstiger mit jährlich etwa 0,2 bis 0,5 Prozent sind dagegen die Gebühren bei börsengehandelten Indexfonds - auch ETFs genannt. Diese Fonds bilden einen bestimmten Index ab, auf aktives Management wird dabei verzichtet.

Gewinnbeteiligung: Wenn die Wertentwicklung eines Fonds gut ist, verlangen einige Anbieter dafür eine Erfolgsgebühr. Im Fachjargon heißt dieser Posten auch Performance Fee. Einen Teil des Gewinns streicht in diesen Fällen der Anbieter ein. Wer eine solche Gebühr nicht zahlen will, sollte einen Fonds ohne Gewinnbeteiligung wählen. Infos hierzu finden sich in der Regel in den Fondsprospekten.