Bandscheibenschäden: Kein Unfallversicherungsschutz

Frankfurt/Main (dpa) - Private Unfallversicherungen dürfen Bandscheibenschäden grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausschließen. Begründung laut Gerichtsurteil: Bandscheibenschäden sind meist Folge von Abnutzungserscheinungen, nicht von Unfällen.

Eine private Unfallversicherung darf Bandscheibenschäden grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausschließen. Das berichtet die Fachzeitschrift „Recht und Schaden“ unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Nach dem Richterspruch sind Bandscheibenschäden zumeist nicht Folge eines Unfalls, sondern von Abnutzungserscheinungen. Sie seien daher dem Bereich der Kranken- und nicht der Unfallversicherung zuzurechnen (Aktenzeichen: 7 U 102/10).

Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Zahlungsklage eines Versicherten gegen seine private Unfallversicherung ab. Der Kläger hatte zuvor vergeblich die Anerkennung eines Bandscheibenschadens als Unfall beantragt. Die Versicherung argumentierte, dabei handele es sich regelmäßig nicht um Unfallfolgen. Das OLG schloss sich dem an. Unfallversicherungen dürften daher in ihren allgemeinen Bedingungen die Folgen für solche Verletzungen ausschließen, die nicht überwiegend auf einem Unfall beruhten.