Bei Falschangaben zu Schuldnern droht strafrechtlicher Ärger
Koblenz (dpa/tmn) - Wer einen Schuldner wider besseres Wissen als zahlungsunfähig bezeichnet, macht sich unter Umständen strafbar. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden.
In dem Fall soll ein Gläubiger gegenüber dem Amtsgericht Bad Kreuznach fälschlicherweise behauptet haben, eine Gesellschaft könne seiner Firma ein Darlehen nicht zurückzahlen und sei zahlungsunfähig. Daraufhin war ein Strafbefehl gegen den Gläubiger ergangen, gegen den er Einspruch einlegte.
Das Amtsgericht sprach ihn vom Vorwurf der falschen Verdächtigung frei, auch das Landgericht wies eine Berufung der Staatsanwaltschaft zurück. Die Revision dagegen hatte nun Erfolg: Das OLG verwies den Fall zurück an das Landgericht, wo er neu verhandelt werden muss (Az.: 2 Ss 68/12).
Nach Auffassung der OLG-Richter stellte der Angeklagte bewusst eine falsche Behauptung gegenüber einem Gericht auf. Diese sei geeignet gewesen, ein Insolvenzverfahren gegen die Gesellschaft herbeizuführen. Ein solches Verfahren könne wiederum erhebliche wirtschaftliche Nachteile für ein Unternehmen mit sich bringen und gegebenenfalls sogar zum Ruin führen. Wer derartige Aussagen mache, habe sich deshalb strafrechtlich zu verantworten.