Andernfalls droht im Schadenfall eine Leistungskürzung. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer die Zahlung ganz verweigern. Vielfach beträgt die höchstmögliche ununterbrochene Abwesenheitsdauer 60 Tage.
Leistungskürzung vermeiden Bei längerer Reise Hausratversicherung informieren
Hamburg (dpa/tmn) - Wer längere Zeit verreist und seine Wohnung unbeaufsichtigt lässt, muss dies seiner Hausratversicherung mitteilen. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg aufmerksam.
26.10.2017
, 04:22 Uhr