Leistungskürzung vermeiden Bei längerer Reise Hausratversicherung informieren
Hamburg (dpa/tmn) - Wer längere Zeit verreist und seine Wohnung unbeaufsichtigt lässt, muss dies seiner Hausratversicherung mitteilen. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg aufmerksam.
26.10.2017
, 04:22 Uhr
Andernfalls droht im Schadenfall eine Leistungskürzung. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer die Zahlung ganz verweigern. Vielfach beträgt die höchstmögliche ununterbrochene Abwesenheitsdauer 60 Tage.