Tipp für Neuanleger Bei offenen Immobilienfonds Haltefrist beachten

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Immobilien sind teuer. Anleger müssen aber nicht immer selber ein Haus oder eine Wohnung kaufen. Sie können sich über offene Immobilienfonds auch indirekt an entsprechenden Gebäuden beteiligen.

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Diese Fonds investieren das Geld der Anleger zum Beispiel in Büro-, Handels- oder Industrieimmobilien, aber auch in Hotels und Restaurants.

Wichtig hierbei zu beachten: Im Gegensatz zu Aktien- oder Mischfonds können Anleger ihre Anteile nicht kurzfristig verkaufen. Denn für Neukäufer gilt eine Haltefrist von zwei Jahren. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Zudem müssen Anleger eine einjährige Kündigungsfrist einhalten. Allerdings ist ein Verkauf von Fondsanteilen häufig über die Börse möglich. Er ist dann gebührenpflichtig und abhängig vom aktuellen Tagespreis.