Fünftelregelung Bei Riester-Einmalauszahlung Steuervorteil nutzen
Berlin (dpa/tmn) - Bei manchen Riester-Verträgen ist der monatliche Rentenanspruch sehr gering. In diesen Fällen hat der Anbieter das Recht, den Rentenanspruch zu Beginn der Auszahlungsphase mit einer Einmalauszahlung abzufinden.
„Diese Einmalauszahlung ist dann zwar im Jahr der Auszahlung - soweit sie auf geförderten Beiträgen beruht - voll steuerpflichtig“, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. „Aber ab 2018 werden diese Einmalzahlungen ermäßigt besteuert.“ Denn nach einer gesetzlichen Änderung ist die sogenannte Fünftelregelung in diesen Fällen anzuwenden.
Wird der Rentenanspruch nicht mit einer Einmalzahlung abgefunden, sondern die Rente ganz normal monatlich ausgezahlt, kommt diese ermäßigte Besteuerung hingegen nicht zur Anwendung.
Arbeitnehmer mit guten Einkommen, die nicht mehr lange bis zum Renteneintrittsalter haben, können eine ermäßigte Besteuerung dadurch erreichen, dass sie statt eines Riestervertrags mit größerem Volumen mehrere kleine Verträge abschließen. Hierbei schöpfen sie die staatliche Förderung bei den einzelnen Verträgen meist nicht voll aus.
Das macht sich bei der späteren Auszahlung dann aber bezahlt: Werden diese Riesterverträge wegen der geringen Höhe der monatlichen Rente mit einer Einmalzahlung abgefunden, lässt sich die ermäßigte Besteuerung für jeden Riestervertrag in Anspruch nehmen.
„Neue Altersvorsorgeverträge müssen ab 2018 auch ein Wahlrecht für den Sparer enthalten“, , erklärt Nöll. „Dieser kann jetzt wählen, ob er die Abfindung seiner Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase oder zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres erhalten möchte.“
So kann beispielsweise erreicht werden, dass die Abfindung in dem Jahr des ersten vollen Rentenbezugs gezahlt wird. Dann hat man üblicherweise geringere Einkünfte als in dem Jahr, wo man zumindest teilweise noch gearbeitet hat. Die Steuerlast, die sich durch die Einmalzahlung ergibt, ist dann nochmals geringer.