Seit dem Jahreswechsel müssten die übernommenen Unfallkosten zusätzlich als geldwerter Vorteil angesetzt werden. „Eine Bagatellregelung gilt für Unfallkosten, die bis zu 1000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer betragen haben“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. „Diese müssen nicht gesondert erfasst werden.“
Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenwagens wird oftmals die sogenannte 1-Prozent-Methode angewendet. Derjenige, der den Firmenwagen auch privat nutzen darf, versteuert dabei jeden Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges.