Abo-Fallen im Internet gewerbsmäßiger Betrug
Frankfurt/Main (dpa) - Die Urheber von Abo-Fallen im Internet müssen möglicherweise in Zukunft die Staatsanwälte mehr fürchten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Beschluss Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft.
Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten (Aktenzeichen: 1 Ws 29/09). Bislang haben die Anklagebehörden häufig Ermittlungsverfahren gegen die Internet-Abzocker eingestellt, wenn irgendwo im Kleingedruckten die Preisangabe zu finden war. Das Gericht bestätigte am Dienstag (11. Januar) eine entsprechende Mitteilung der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei FPS.
Im konkreten Fall sollen zwei Beschuldigte den Besuchern ihrer Webseiten kostenpflichtige Abonnements zum Beispiel von Routenplanern, Gedichten oder Grußkarten untergejubelt haben. Für drei bis sechs Monate Nutzung stellten sie laut Gericht in hunderten Fällen bis zu 69,95 Euro in Rechnung. Wenn die Nutzer nicht zahlten, wurden Mahnungen und rechtsanwaltliche Drohbriefe verschickt.
Das Oberlandesgericht hat den Fall zwar bewertet, aber kein Urteil gegen die Beschuldigten gefällt. Es hat lediglich der Vorinstanz, dem Landgericht Frankfurt, aufgegeben, die Anklagen zu verhandeln. Ein Termin steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahren gewehrt.
Der 1. Strafsenat des OLG sah einen hinreichenden Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betrugs einer Vielzahl von Opfern. „Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen“, erklärte FPS-Anwalt Hauke Hansen. Damit komme auch Schwung in den Kampf der Verbraucherschützer gegen Abofallen-Betreiber, die häufig aber letztlich wirkungslos zur Unterlassung verurteilt worden seien. „Die Verbraucherschützer haben eine Klage nach der anderen gewonnen, ohne dass der allgemein beklagte Missstand auch nur annähernd behoben werden konnte. Das dürfte sich nun radikal ändern“, meinte der Jurist.
Der Anwalt äußerte sich skeptisch über die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Button-Lösung, bei der Verbraucher auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden und dies bestätigen müssten. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter sei die einzig wirksame Waffe gegen die Internet-Betrüger.