Sport: Vertrag fürs Fitnessstudio in Ruhe prüfen
Die Kündigungsfrist darf maximal drei Monate betragen.
Düsseldorf. Die Feiertage sind vorüber, durch gutes Essen und wenig Bewegung schlägt die Waage bedenklich aus: So mancher Verbraucher denkt nun über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio nach. Aber lieber nichts überstürzen: Einige praktische Fragen sollten geklärt sein, bevor der Vertrag unterschrieben wird, rät Carolin Uhrig von der Verbraucherzentrale NRW. Die Knackpunkte seien: „Ist das Fitnessstudio für mich gut erreichbar? Passen die Öffnungszeiten zu meinem Tagesablauf und zu meinen Arbeitszeiten? Wie hoch sind die Monatsbeiträge?“, sagte die Rechtsanwältin.
Den Vertrag nehmen Kunden am besten mit nach Hause, um ihn ganz in Ruhe durchzulesen. Uhrig rät davon ab, „im Stehen, quasi auf Zuruf des Unternehmens“ zu unterschreiben. Entscheidend ist vor allem das Kleingedruckte in Form der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Achten sollten Verbraucher auf versteckte, zusätzliche Kosten, die regelmäßig anfallen: „Was oft vorkommt, ist zum Beispiel, dass neben den monatlichen Beiträgen, die man zahlen muss, auch noch Servicepauschalen fällig werden.“
Wichtig ist auch die Grundlaufzeit des Vertrages: Alles, was bei mehr als 24 Monaten liegt, ist Uhrig zufolge rechtlich unwirksam. Und wer noch nie Mitglied eines Fitnessstudios war, wählt grundsätzlich besser zunächst eine kürzere Laufzeit, um herauszufinden, ob ihm das Angebot überhaupt zusagt und ob er es auch oft genug nutzt. „Dann sollte man eher einen höheren Monatsbeitrag zahlen, als sich für 12, 13, 14 Monate zu binden.“ Die Kündigungsfrist dürfe maximal drei Monate betragen.
Darüber hinaus sollten Verbraucher sich vor der Unterschrift einmal genau in dem Studio umgesehen haben, um die Qualität abzuschätzen. „Schauen Sie sich mal an, wie viele Trainer da sind, ob sie regelmäßig da sind, ob sie ansprechbar sind.“ Bei Rückfragen zu den Geräten sei es wichtig, dass jemand da ist, der sich auskennt und der einem bei den Einstellungen hilft. „Dann kann man sich durchaus auch den Zustand der Geräte angucken: Sind die gut gewartet? Lassen sie sich auf die Körpergröße angemessen einstellen?“