Bei Verkauf von Altgold auf Bedingungen achten

Düsseldorf (dpa/tmn) - Verbraucher, die ihren alten Schmuck verkaufen wollen, sollten genau auf die Bedingungen der Ankäufer achten. Sonst drohten böse Überraschungen, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Vorsicht sei bei allen Händlern geboten - sowohl bei der Filiale vor Ort als auch bei Firmen, die das Geschäft per Post abwickelten. Bei den Filialen sei es wichtig, keine Rücknahmeverpflichtung für die verkauften Wertgegenstände zu unterschreiben, raten die Verbraucherschützer aus Düsseldorf. Viele Unternehmen wollten sich dieses Recht vorbehalten, etwa weil sie den angenommenen Schmuck auf den genauen Goldgehalt untersuchen wollten. Im Zweifel platze das Geschäft im Nachhinein. Die Folge: Der Kunde müsse den ausgezahlten Betrag wieder zurückgeben und bekomme seinen alten Schmuck wieder.

Auch beim Goldverkauf per Postversand drohen den Angaben zufolge Fallen. So seien die Gratis-Sendungen, mit denen Verkäufer ihre Wertgegenstände an die Ankäufer schicken können, meist nur bis zu einem Wert von 500 Euro versichert. Wer mehr Gold ins Paket lege, müsse damit rechnen im Falle eines Verlustes keine Erstattung zu bekommen. Generell sollte der Wert des Schmucks vor dem Versand von einem Juwelier schriftlich geschätzt werden.

Manche Ankäufer nähmen sich zudem das Recht, Schmuckstücke oder Uhren zur Wertermittlung ganz oder teilweise zu beschädigen. Eingesandter Schmuck könne so zum Bruchgold werden, so die Verbraucherzentrale.